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Channel: Kommentare zu: Vom Internet her gedacht
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Von: Dagmar Gräfin Kerssenbrock

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Es geht um mehr. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten war nicht legitim. Der Staat spielt Programmdirektor und schreibt der Jugend vor, wie sie was konsumieren darf. Welche Anmaßung! Mit dem Anliegen, die Meinungs- und Informationsfreiheit durch Vielfalt zu sichern, hat das nichts zu tun. Auch nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit: “ Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen. Der Genauigkeit dieser gesetzgeberischen Vorgaben sind allerdings durch die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten Grenzen gesetzt.“ (vgl. BVerfGE 90, 60 [95]) Jede Einschränkung der Freiheit kommt unter dem Deckmantel der Nützlichkeit. Natürlich sind 45 Mio € ohne Drei-Stufen-Test für Online vordergründig toll. Aber dagegen steht die Unvereinbarkeit mit der Gewährleistungspflicht des Staates für Rundfunkfreiheit, ein starre und konkrete Beauftragung, ein Zementieren der verfehlten Einteilung Telemedien/Fernsehen und Hörfunk, die fehlende Technologieneutralität, Wettbewerbsnachteile und die Stärkung von Google als Gatekeeper zum Angebot für die Jugend. Nach dem Beihilfekompromiß entscheiden die Rundfunkgremien zwingend, ob ein Drei-Stufen-Test notwendig ist oder nicht. Auch hier maßt sich der Gesetzgeber Kompetenzen an, die er nicht hat. Dann soll er die Beihilfefrage, die Notwendigkeit einer öffentlichen Beauftragung mit der EU-Kommission offensiv klären. Bevor wir zum Urheberrecht kommen und die Nützlichkeiten begrüßen, sollten wir erst den Schaden an unseren Grundrechten auf den Tisch legen.


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